Teilnahmebedingungen Brisket-Aktion
1. Allgemeines
Zweck des Programms ist es, Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu belohnen. Teilnehmer ist das Unternehmen, welches Kunde bei LIMMERT ist.
2. Kontakte und Informationen zur Brisket-Aktion
Teilnehmer können auf folgenden Kanälen Kontakt zum LIMMERT-Team aufnehmen und/oder Informationen einholen:
GEBRÜDER LIMMERT AKTIENGESELLSCHAFT (in der Folge LIMMERT)
Telefon: +43 (662) 88933-0
E-Mail: office@limmert.com
Website: www.limmert.com
3. Compliance
Teilnehmer ist das Unternehmen, welches Kunde bei LIMMERT ist.
Der Benutzer bestätigt mit der Anmeldung zur Brisket-Aktion folgendes:
• Die Registrierung und in der Folge die Teilnahme an der Brisket-Aktion ist gemäß aller anwendbaren Rechtsgrundlagen und internen Compliance Regeln des Unternehmens, für welches der Benutzer tätig ist, zulässig. Darüber hinaus ist die Teilnahme vom Vorgesetzten, von der Geschäftsleitung des Unternehmens und wo erforderlich von den Eigentümern des Unternehmens uneingeschränkt genehmigt worden.
• Personen, die dem Vorstand oder der Geschäftsleitung einer Firma angehören, müssen die Zustimmung eines anderen Mitgliedes der jeweiligen Geschäftsführung einholen. Das Zustimmungserfordernis erstreckt sich nicht auf die Eigentümer eines Unternehmens.
• Kein Amtsträger oder Schiedsrichter im Sinne des § 74 StGB zu sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Aktion erhaltene Leistungen Teil des Betriebsvermögens des teilnehmenden Unternehmens sind, sowie für den Empfänger im Sinne des Einkommenssteuergesetzes Einkünfte darstellen und daher durch den Teilnehmer zu versteuern sind. Teilnehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden hinsichtlich der Rabattgewährung auf ihre Verpflichtung nach §16 UStG hingewiesen.
Amtsträgern und Schiedsrichtern iS des § 74 StGB ist die Benutzung nicht gestattet.
LIMMERT-Mitarbeitern und deren Angehörigen ist die Benutzung nicht gestattet.
4. Anmeldung und Teilnahme
An der Brisket-Aktion können grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen teilnehmen, die im Aktionszeitraum als Kunde bei LIMMERT registriert sind oder sich innerhalb dieses Zeitraumes als Kunde registrieren lassen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Brisket-Aktion ist die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen, was gleichzeitig mit der Anmeldung zur Brisket-Aktion erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
LIMMERT behält sich ausdrücklich vor, die Teilnahme von Personen oder Firmen aus wichtigem Grund abzulehnen. Zudem ist LIMMERT jederzeit berechtigt, die Teilnahmeberechtigung auch danach jederzeit zu überprüfen und diese ggf. zu entziehen. Im Falle von Missbrauch behält sich LIMMERT das jederzeitige Recht vor den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle des Entzuges der Teilnahmeberechtigung oder eines Ausschlusses besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verköstigung.
Der Fortschritt der Umsatzsteigerung des Teilnehmers ist ausschließlich im LIMMERT-Webshop in einem passwortgeschützten Bereich einsehbar.
Der Teilnehmer hat die Login-Daten vor dem Zugriff Dritter zu bewahren, um einem Missbrauch vorzubeugen.
5. Umsatzsteigerung
Bei einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von € 20.000,-- erhalten Sie ein Brisket-Catering für 20 Personen bei Ihnen vor Ort in der Betriebsstätte in Österreich!
6. Gültigkeit der Brisket-Aktion
Der Aktionszeitraum der Brisket-Aktion beginnt mit 01.05.2025 und endet zwei Monate später am 30.06.2025. Als Zeitraum für die Berechnung der Umsatzsteigerung dient das Bestelleingangsdatum.
7. Programmbeschreibung
Jeder Teilnehmer kann während des Gültigkeitszeitraumes seinen Umsatz Vergleich zum Vorjahr gemäß den vorliegenden Teilnahmebedingungen steigern.
Als Basis für die Berechnung der Umsatzsteigerung dient der Vorjahresumsatz vom 01.05.2024 bis 30.06.2024.
Steigt der Umsatz im Zeitraum vom 01.05.2025 bis 30.06.2025 um € 20.000,-- so erhalten Sie ein Brisket-Catering bei Ihnen vor Ort für 20 Personen.
Steigt der Umsatz im Zeitraum um mehr als € 10.000,-- erhalten Sie eine Leberkäsejause für 20 Personen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Brisket-Catering und eine Leberkäsejause NICHT kombinierbar sind und nur 1 Verköstigung pro Unternehmen erreichbar ist.
Vom Umsatz ausgenommen sind Edelmetallzuschläge und Entsorgungszuschläge sowie Waren aus dem Produktbereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik).
Für das Umsatzvolumen im Zeitraum ist das Bestelleingangsdatum relevant.
Sofern Waren nachträglich zurückgegeben werden und dadurch die Umsatzgrenze für den Zeitraum rückwirkend nicht erreicht werden sollte behalten wir uns eine Rückverrechnung der Kosten des Caterings vor.
8. Einlösung
Bei Erreichung des Umsatzziels wird Ihr zuständiger Außendienstmitarbeiter benachrichtigt und setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Die Lieferung des Brisket-Caterings erfolgt direkt in Absprache mit dem Lieferanten.
Eine Barablöse ist nicht möglich.
Der Anspruch auf das Brisket-Catering muss bis spätestens 31.März 2026 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch ersatzlos und eine nachträgliche Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
9. Änderung der Teilnahmebedingungen
LIMMERT behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen für die Brisket-Aktion vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Im Falle von Änderungen der Teilnahmebedingungen wird LIMMERT diese dem Teilnehmer rechtzeitig mitteilen. Ist der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er sich jederzeit wieder von der Brisket-Aktion abmelden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
Subsidiär geltend die AGB's der Gebrüder Limmert Aktiengesellschaft in der jeweils geltenden Fassung
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes mit Gerichtsstand Salzburg.
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Teilnahmebedingungen Brisket-Aktion
Sie sind bereits Teilnehmer der Brisket-Aktion.
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